Neutrale PPWR Kennzeichnung
Neutrale PPWR Kennzeichnung - Alles was Sie wissen müssen
Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt ab dem 12. August 2026 und bringt schrittweise neue Anforderungen an Verpackungen, Kennzeichnungen, Recyclingfähigkeit, Informationspflichten sowie die erweiterte Herstellerverantwortung mit sich.
Unsere geplante Lösung basiert auf einer digitalen Bereitstellung der erforderlichen Verpackungs- und Compliance-Informationen über einen QR-Code.
Das bedeutet für Sie:
- Ihre Händler- bzw. Kundenkennzeichnung bleibt weiterhin auf dem Produkt sichtbar
- Die erforderlichen Informationen werden digital über einen QR-Code bereitgestellt
- Die Kennzeichnung auf dem Produkt bleibt möglichst dezent und unaufdringlich
- Die gesetzlichen Anforderungen können transparent und nachvollziehbar abgebildet werden.
Die konkrete Kennzeichnung wird durch einen QR-Code ergänzt, über den die relevanten Verpackungs- und Compliance-Informationen abrufbar sind.
Ihre bisherige Kennzeichnung, beispielsweise:
"Hergestellt für: Muster GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, www.muster.de"
bleibt davon grundsätzlich unberührt und wird weiterhin auf dem Produkt dargestellt.