Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AVB“) gelten für alle Verkäufe oder Lieferungen von beweglichen Sachen (nachfolgend „Ware“) und sonstigen Leistungen der Magna Sweets GmbH (nachfolgend „Verkäufer“ oder „wir“) an deren Kunden (nachfolgend „Käufer“), sofern der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, Lieferungen und Leistungen, auch wenn nicht gesondert auf sie Bezug genommen wird.

(2) Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abweichende Bedingungen kommen nur zur Anwendung, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag, die nach Vertragsschluss vom Käufer abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung), bedürfen der Textform (§ 126b BGB).




§2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Bestellungen des Käufers gelten als verbindliches Vertragsangebot. Der Verkäufer kann dieses innerhalb von 14 Tagen durch Auftragsbestätigung annehmen.

(3) Der Vertrag einschließlich der AVB stellt die vollständige Vereinbarung dar. Mündliche Abreden sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich schriftlich bestätigt.

(4) Angaben zu Ware (z. B. Gewicht, Maße, Inhaltsstoffe) sind annähernd maßgeblich, soweit nicht die genaue Verwendbarkeit vereinbart wurde. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften.




§3 Käuferspezifische Ware

(1) Für käuferspezifische Ware gelten ergänzend die Bestimmungen dieses § 3.

(2) Der Käufer stellt die für Design, Reinzeichnungen oder Druckvorlagen erforderlichen Daten bereit.

(3) Der Käufer sichert zu, dass er zur Nutzung der Vorlagen berechtigt ist und stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei.

(4) Der Verkäufer darf Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen des Käufers zur Vertragserfüllung verwenden.

(5) Der Verkäufer kann die Nutzung ablehnen, wenn Vorlagen gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen könnten.

(6) Vom Verkäufer bereitgestellte Daten dürfen nur für den jeweiligen Vertrag genutzt werden.

(7) Digitale Daten für käuferspezifische Ware werden 12 Monate nach Rechnungsstellung gelöscht, sofern nicht anders vereinbart.

(8) Lieferung erfolgt nach Freigabe von Mustern oder Korrekturabzügen.

(9) Werkzeuge bleiben Eigentum des Verkäufers, auch bei finanzieller Beteiligung des Käufers.

(10) Werkzeuge für Sonderanfertigungen werden zwei Jahre ab Rechnungsstellung nicht für andere Kunden verwendet, können aber als Muster oder Werbezwecke genutzt werden.

(11) Sämtliche käuferspezifischen Waren werden ausschließlich nach den Vorgaben des Käufers hergestellt und sind nicht wiederverkäuflich. Ein Rückgaberecht oder Umtauschrecht besteht daher nicht. Dies gilt nicht für Ansprüche des Käufers aufgrund eines Sach- oder Rechtsmangels nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und diesen AVB.

(12) Mit Freigabe des Korrekturabzuges oder der Druckdaten sowie spätestens mit Produktionsbeginn ist eine Stornierung des Auftrags ausgeschlossen. Erfolgt ausnahmsweise dennoch eine Stornierung mit Zustimmung des Verkäufers, hat der Käufer sämtliche bis dahin entstandenen Kosten, insbesondere für Gestaltung, Druckvorbereitung, Materialien, Produktionsleistungen und bereits beschaffte Rohstoffe zu tragen.




§4 Lieferzeiten

(1) Lieferzeiten gelten ab Werk und beziehen sich auf Übergabe an Spediteur oder Frachtführer, bei Selbstabholung auf Übergabe an den Käufer.

(2) Lieferzeiten setzen die rechtzeitige Erfüllung der Pflichten des Käufers voraus.

(3) Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Streik, Energieengpässe, Pandemien, Lieferverzug von Vorlieferanten) entbinden den Verkäufer von Lieferverzug.

(4) Bei vorübergehender Störung verlängern sich Lieferzeiten entsprechend; bei wesentlicher Erschwerung kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(5) Der Eintritt von Lieferverzug bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften; Mahnung ist erforderlich.




§5 Lieferung

(1) Lieferung erfolgt ab Werk; Gefahr geht auf den Käufer über bei Übergabe an Spediteur oder bei Selbstabholung.

(2) Auf Wunsch und Kosten des Käufers Versand an andere Bestimmungsorte; Versandart wird vom Verkäufer bestimmt.

(3) Lieferung umfasst Verpackung, soweit nicht anders vereinbart.

(4) Teillieferungen sind zulässig und erfüllen anteilig die Lieferpflicht.

(5) Produktionstechnisch bedingte Mehr- oder Mindermengen ±10 % bleiben vorbehalten.

(6) Bei Annahmeverzug oder Mitwirkungspflichtverletzung des Käufers werden Schadensersatzansprüche berechnet (0,5 % des Nettorechnungsbetrags pro angefangene Woche, max. 5 %).

(7) Gefahr des zufälligen Untergangs geht bei Annahmeverzug auf den Käufer über.

(8) Transport- und Verpackungen nach Verpackungsgesetz werden nicht zurückgenommen, außer Euro-Tauschpaletten.




§6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

(2) Preise verstehen sich in Euro, ab Werk, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ggf. Zöllen/Abgaben.

(3) Produktionstechnisch bedingte Mehr- oder Mindermengen ±10 % können berechnet werden.

(4) Gestaltungskosten für käuferspezifische Ware und Produktionsmittel werden gesondert berechnet.

(5) Preisänderungen sind bei Lieferzeit >30 Tage möglich; Käufer kann Vertrag stornieren.

(6) Fälligkeit: 30 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nicht anders vereinbart.

(7) Bei Vorkasse beginnt Lieferfrist erst nach Zahlungseingang.

(8) Bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Käufers kann Lieferung nur gegen Vorkasse erfolgen.

(9) Zahlungen gelten erst mit Verfügbarkeit der Beträge; Teillieferungen werden anteilig fakturiert.

(10) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen.

(11) Bei Gefährdung des Kaufpreisanspruchs nach Vertragsabschluss ist der Verkäufer zur Leistungsverweigerung oder Rücktritt berechtigt.




§7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.

(2) Vorbehaltsware darf nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden; Zugriff Dritter ist sofort mitzuteilen.

(3) Bei Vertragsverletzung, insbesondere Nichtzahlung, kann der Verkäufer Ware zurückverlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Weiterverkauf durch den Käufer bleibt erlaubt, unter Abtretung der Forderungen an den Verkäufer.

(5) Käufer hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen übliche Risiken zu versichern; Versicherungsansprüche sind abgetreten.

(6) Bei Gefahr für Vorbehaltsware darf der Verkäufer selbst oder durch Beauftragte Zugriff nehmen.




§8 Verwendung und Beschaffenheit der Ware

(1) Der Käufer prüft selbst die Eignung der Ware für gesetzlich regulierte Verwendungen (z. B. Lebensmittel).

(2) Natürliche Qualitätsschwankungen (Geruch, Geschmack, Farbe, Konsistenz) stellen keinen Mangel dar.

(3) Geringfügige Farbabweichungen bei Druckverfahren gelten nicht als Mangel.

(4) Mindesthaltbarkeit setzt sachgerechte Lagerung durch den Käufer voraus.

(5) Beigestellte Rohstoffe oder Materialien müssen frei von Sach- und Rechtsmängeln sein; der Käufer stellt den Verkäufer frei.

(6) Lebensmittel sowie andere verderbliche oder individuell hergestellte Produkte sind nach Auslieferung von einer Rücknahme ausgeschlossen, sofern kein Sachmangel vorliegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ware bereits transportiert, gelagert oder beim Käufer oder dessen Kunden verwahrt wurde.




§9 Mängelansprüche des Käufers

(1) Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes vereinbart.
Lieferantenregress ist ausgeschlossen bei Weiterverarbeitung durch Unternehmer.

(2) Grundlage der Mängelhaftung ist die vereinbarte Beschaffenheit der Ware.

(3) Käufer muss Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 381 HGB erfüllen.

(4) Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(5) Nacherfüllung kann von Kaufpreiszahlung abhängig gemacht werden; Zurückbehaltung anteilig möglich.

(6) Käufer gewährt Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung.

(7) Aufwendungen für Prüfung/Nacherfüllung trägt der Verkäufer, sofern Mangel besteht; bei unberechtigter Beanstandung trägt der Käufer.

(8) Rücktritt oder Minderung bei fehlgeschlagener Nacherfüllung; bei unerheblichem Mangel kein Rücktritt.

(9) Schadensersatzansprüche nur nach § 10 AVB.




§10 Sonstige Haftung

(1) Haftung nach gesetzlichen Vorschriften für vertragliche und außervertragliche Pflichten, soweit nicht anders geregelt.

(2) Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten (begrenzt auf vorhersehbaren typischen Schaden).

(3) Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten und bei Vertretungspflichtverletzungen.

(4) Rücktritt oder Kündigung durch Käufer nur bei Verschulden des Verkäufers; freies Kündigungsrecht ausgeschlossen.




§11 Bio-Zertifizierung und Vertrieb von Bio-Produkten

(1) Wir sind nach der EU-Öko-Verordnung Nr. 2018/848 zertifiziert und berechtigt, Bio-Produkte zu verarbeiten und zu vertreiben.

(2) Der Käufer muss für den Vertrieb von Bio-Produkten ebenfalls nach diesen Verordnungen zertifiziert sein.

(3) Auf Verlangen sind entsprechende Zertifizierungsnachweise vorzulegen.

(4) Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die aus nicht ordnungsgemäßer Zertifizierung oder Vertrieb entstehen.




§12 Rückruf

(1) Käufer informiert Verkäufer bei Verbraucherbeschwerden, negativen Testergebnissen oder behördlichen Beanstandungen unverzüglich.

(2) Käufer informiert detailliert über mögliche Rücknahme oder Rückruf und benennt Ansprechpartner.

(3) Entscheidung über Rücknahme/Rückruf trifft ausschließlich der Verkäufer.

(4) Bei vom Käufer verarbeiteter Ware Abstimmung vor Rückruf; Kommunikation zu Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.

(5) Kostenübernahme nur nach schriftlicher Zustimmung des Verkäufers; § 10 AVB bleibt unberührt.




§13 Geheimhaltung
 
(1) Vertrauliche Informationen des Verkäufers sind während und nach Vertragslaufzeit geheim zu halten.

(2) Unterlagen sind nach Benutzung oder Vertragsende zurückzugeben bzw. zu löschen, ausgenommen Datensicherung.




§14 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung der Magna Sweets GmbH.




§15 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, Streitschlichtung

(1) Erfüllungsort: Moorenweis, sofern nicht abweichend vereinbart.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten: Gerichtsstand des Verkäufers.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; es gilt Gesetzesrecht oder Ersatzregelung.